Aufnahmevoraussetzungen
- Die Eltern stellen einen Antrag auf die Einleitung eines Förderausschussverfahrens (Antragsformular in Schulen oder in unserem Download Service- Bereich erhältlich)
- Das Staatliche Schulamt in Cottbus beauftragt die regional zuständige sonderpädagogische Beratungsstelle mit der Einleitung des Förderausschussverfahrens.
- Das Kind wird von einem Sonderpädagogen besucht, in einem begrenzten Zeitraum beobachtet und von einem Mediziner begutachtet.
- Das Ergebnis der Beobachtungen und der ärztlichen Diagnostik wird in einer sonderpädagogischen Stellungnahme dokumentiert. Sie enthält Aussagen zu den Untersuchungsergebnissen, zum sonderpädagogischen Förderbedarf, zum Förderschwerpunkt und möglichen Fördermaßnahmen. In der sonderpädagogischen Stellungnahme wird eine Empfehlung zum Förderschwerpunkt und dem zukünftigen Lernort gegeben.
- In einer Förderausschusssitzung, welche von einem Mitarbeiter der sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstelle geleitet wird, treffen die beteiligten Mitglieder (Eltern, untersuchender Sonderpädagoge, Pädagogen der aufnehmenden und der abgebenden Einrichtung) eine Entscheidung zum zukünftigen Lernort des Kindes, zum Förderschwerpunkt und zu weiteren notwendigen Maßnahmen wie Nachteilsausgleich und Schülerbeförderung.
- Die Eltern erhalten einen Bescheid vom Staatlichen Schulamt den zukünftigen Lernort des Kindes betreffend und haben die Möglichkeit dagegen einen Widerspruch einzureichen.